von
nexamesh 3D
Jenny Staack
Mary-Somerville-Straße 6
28359 Bremen
(im Folgenden „Auftragnehmer“)
⸻
1. Geltungsbereich und Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Auftragnehmer und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Kunde“). Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht geschlossen.
1.2 Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich 3D-Visualisierung, insbesondere 3D-Modellierung, Visualisierung, Animation, Rendering, Postproduktion, Produktbilder und interaktive 3D-Modelle. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Individualvereinbarung zwischen Auftragnehmer und Kunde.
1.3 Neben diesen AGB getroffene Individualvereinbarungen (z. B.
Leistungsbeschreibungen, Projektvereinbarungen, NDA des Kunden) haben Vorrang.
1.4 Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Subunternehmer zu beauftragen, sofern keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen. Der Auftragnehmer bleibt alleiniger Vertragspartner des Kunden.
⸻
2. Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Projekterfüllung erforderlichen Informationen, Daten, Materialien und Inhalte (z. B. technische Zeichnungen, CAD-Daten, Logos, Farbdefinitionen, Schriftarten, Bildmaterial, Texte) vollständig, korrekt und termingerecht bereitzustellen.
2.2 Der Kunde sichert zu, dass die bereitgestellten Daten und Inhalte frei von Rechten Dritter sind und deren Verwendung nicht gegen geltendes Recht verstößt. Eine rechtliche Prüfung dieser Inhalte durch den Auftragnehmer erfolgt nicht.
2.3 Der Kunde ist für die rechtzeitige Lieferung der Daten verantwortlich. Verzögerungen aufgrund verspäteter oder unvollständiger Datenlieferung verlängern die Lieferzeit entsprechend und können zu Mehrkosten führen, die der Auftragnehmer gesondert berechnen darf.
2.4 Sofern im Rahmen der Leistungserbringung ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Parteien, einen solchen – vom Kunden bereitgestellten – Vertrag vor Leistungsbeginn abzuschließen. Der Auftragnehmer prüft den Vertrag auf Zumutbarkeit und unterzeichnet ihn, sofern keine rechtlichen oder organisatorischen Bedenken bestehen.
2.5 Vertraulichkeit / NDA: Der Kunde kann auf Wunsch ein eigenes, von ihm erstelltes Geheimhaltungsabkommen (NDA) vorlegen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, diese nach Prüfung zu unterzeichnen, sofern die darin enthaltenen Pflichten zumutbar sind und den Projektablauf nicht unverhältnismäßig einschränken.
⸻
3. Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)
3.1 Der Auftragnehmer darf im Rahmen der Leistungserbringung Tools und Technologien auf Basis Künstlicher Intelligenz (z. B. zur Unterstützung von Modellierung, Texturen, Bild-oder Texterstellung) einsetzen.
3.2 Alle Ergebnisse werden nach der Erstellung durch eine natürliche Person überprüft und gegebenenfalls überarbeitet.
3.3 Eine Kennzeichnung von KI-erstellten Inhalten erfolgt nur, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder absehbar verpflichtend wird.
3.4 Der Kunde kann den Einsatz von KI-Tools für ein Projekt in Textform ausschließen.
3.5 Verbot der KI-Weiterverwendung: Die vom Auftragnehmer erstellten Werke, Daten und Renderings dürfen nicht zum Training, zur Verbesserung oder als Input für KI-Systeme (z. B. Bild- , Text- oder 3D-Modelle) verwendet oder an Dritte zu diesem Zweck weitergegeben werden.
⸻
4. Gestaltung, Korrekturschleifen und Abnahme
4.1 Der Auftragnehmer erstellt 3D-Visualisierungen gemäß den im Angebot festgelegten Spezifikationen.
4.2 Der Kunde erhält – sofern nicht anders vereinbart – zwei Korrekturschleifen pro Projekt. Weitere Änderungswünsche werden nach vorheriger Abstimmung gesondert vergütet.
4.3 Nach Abschluss der Leistung übermittelt der Auftragnehmer die finalen Daten in einem oder mehreren der gängigen Formate: JPEG, PNG, MP4, GLB, GLTF (je nach Projekttyp).
4.4 Mit Lieferung der finalen Dateien beginnt die Abnahmefrist von 14 Tagen. Äußert sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht oder verweigert die Abnahme nicht ausdrücklich wegen eines wesentlichen Mangels, gilt das Werk als abgenommen.
4.5 Nutzung gilt als Abnahme: Die Nutzung oder Veröffentlichung der gelieferten Dateien durch den Kunden gilt als Abnahme der Leistung. 4.6 Rohdaten (z. B. Projekt- oder Bearbeitungsdateien, 3D-Quellformate wie .blend, .fbx, .obj, Textur- oder Compositing-Dateien) werden nicht mitgeliefert. Eine Herausgabe erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung und gegen zusätzliche
Vergütung.
4.7 Entwürfe, Zwischenergebnisse und nicht abgenommene Dateien dürfen vom Kunden weder genutzt noch an Dritte weitergegeben werden.
4.8 Der Kunde erkennt an, dass die vom Auftragnehmer erstellten Werke Ausdruck einer künstlerisch-technischen Kreativleistung sind. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Stil und Ausdruck der Arbeit im Rahmen der vereinbarten Zielsetzung selbst zu bestimmen.
⸻
5. Nutzungsrechte
5.1 Nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den finalen Arbeitsergebnissen.
5.2 Eine Weitergabe, Unterlizenzierung oder der Verkauf der Inhalte an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.
5.3 Bei individuell vereinbarter exklusiver Nutzung (z. B. für Marken- oder
Produktdarstellungen) wird ein zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes,
ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt. Der Auftragnehmer darf jedoch eigene generische Elemente, Methoden und Assets weiterhin verwenden, sofern keine Verwechslungsgefahr besteht.
5.4 Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Rechte beim Auftragnehmer.
5.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, abgeschlossene Projekte zu Referenzzwecken auf der eigenen Website, in Social Media oder Präsentationen zu zeigen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht (z. B. bei vertraulichen Produktentwicklungen).
5.6 Nach Abnahme und Bezahlung der Arbeitsergebnisse liegt die Verantwortung für deren inhaltliche und rechtliche Zulässigkeit, Nutzung, Veröffentlichung und
Weiterverarbeitung beim Kunden. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Arbeitsergebnisse auf mögliche Rechtsverstöße – insbesondere im Hinblick auf Marken-, Urheber-, Design- oder Persönlichkeitsrechte – zu prüfen.
5.7 Der Kunde stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung, Veröffentlichung oder sonstigen Verwendung der Arbeitsergebnisse durch den Kunden entstehen.
⸻
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
6.1 Es gilt die im jeweiligen Angebot genannte Vergütung.
6.2 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
6.3 Eine Anzahlung kann vereinbart werden; ohne diese kann die Projektarbeit nicht beginnen.
6.4 Gerät der Kunde mit Zahlungen in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Arbeiten bis zum Zahlungseingang auszusetzen.
⸻
7. Gewährleistung, Haftung und höhere Gewalt
7.1 Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt – soweit gesetzlich zulässig – ein Jahr ab Abnahme.
7.2 Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
7.3 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
7.4 Für Leistungsverzögerungen oder Ausfälle aufgrund höherer Gewalt (z. B.
Stromausfall, Krankheit, Hardwaredefekte, Lieferengpässe, Krieg, Naturkatastrophen, Netzausfälle) haftet der Auftragnehmer nicht. In solchen Fällen verlängern sich Fristen um die Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
7.5 Der Kunde stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus der
Verletzung von Rechten Dritter durch vom Kunden bereitgestellte Daten, Inhalte oder Materialien resultieren.
⸻
8. Vertraulichkeit
8.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten.
8.2 Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zeitlich unbegrenzt fort.
8.3 Der Auftragnehmer darf, sofern nicht ausdrücklich ausgeschlossen, anonymisierte Projektausschnitte zu Referenzzwecken verwenden.
⸻.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts.
9.2 Gerichtsstand ist Bremen, sofern der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
9.3 Änderungen dieser AGB sind aus sachlich gerechtfertigten Gründen möglich. DerKunde wird mindestens zwei Wochen vor Inkrafttreten informiert. Widerspricht er nicht fristgerecht, gelten die Änderungen als angenommen.
9.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
⸻
Rechtsstand: September 2025
Seit 2025 helfen wir Unternehmen, ihre technische Kommunikation zu digitalisieren mit Animationen, Renderings und 3D-Content.